Das korrekte Eintrittsdatum ist die Basis für die erste Lohnabrechnung. Comatic nutzt dieses Datum, um die Abzüge für ALV und Quellensteuer korrekt auf das Jahr hochzurechnen.
Austrittsdatum: Sobald das Ende des Arbeitsverhältnisses feststeht, muss dieses zwingend erfasst werden. Nach Ablauf dieses Datums sind keine weiteren Lohnabrechnungen mehr möglich.

AHV im Rentenalter (neu ab 2024)
Seit der Reform 2024 können Mitarbeitende im Referenzalter wählen, ob sie den AHV-Freibetrag nutzen oder darauf verzichten möchten.
Standard: Die Checkbox für den Freibetrag ist standardmässig aktiviert.
Verzicht: Wünscht der Mitarbeiter den Verzicht auf den Freibetrag, muss die Checkbox manuell deaktiviert werden.
❌ WichtigDiese Einstellung bleibt dauerhaft gespeichert und muss bei einer erneuten Änderung (z. B. im Folgejahr) manuell angepasst werden.
Unfallversicherung (UV-Code)
Hinterlegen Sie hier den massgebenden SUVA-/UV-Code für den Mitarbeiter.
Zusatzangabe: Falls Ihr Unternehmen in verschiedene Betriebsteile gegliedert ist, definieren Sie hier zusätzlich die entsprechende Gruppe (UV-Betriebsteil), um die korrekte Zuweisung der Prämiensätze sicherzustellen.
Quellensteuer
Die Comatic Business Software berechnet die Quellensteuer automatisch auf Basis der offiziellen kantonalen Tarife. Um diese Funktion zu nutzen, gehen Sie wie folgt vor:
1. Vorbereitung und Download
Bevor Sie die Berechnung starten, müssen die aktuellen Tarife im System hinterlegt sein:
Pfad: Navigieren Sie zu Personal > Quellensteuer.
Download: Laden Sie die benötigten kantonalen Tarife herunter.
ℹ️ HinweisEin aktuelles Comatic-Release sowie ein gültiges Update-Abonnement sind für den Zugriff auf die neuesten Steuerdaten zwingend erforderlich.
2. Konfiguration in den Anstellungsperioden
Hinterlegen Sie im Register Anstellungsperioden die spezifischen Steuerdetails des Mitarbeiters:
Kanton: Wählen Sie den zuständigen Kanton aus der Liste.
Tarifdetails: Definieren Sie die Tarifgruppe, die Anzahl der Kinder und die Kirchensteuerpflicht (mit/ohne Kirchensteuer).
Grenzgänger: * Bis 2013: Separate Erfassung als Grenzgänger notwendig.
Ab 2014: Die Steuerung erfolgt direkt über die entsprechenden Tarifgruppen.

3. Validierung und Besonderheiten
Da jeder Kanton eigene Regeln und Selektionskriterien anwendet, ist eine Prüfung der Eingaben ratsam:
Tarif-Check: Klicken Sie auf den Button [Tarif], um zu prüfen, ob für Ihre Auswahl ein gültiger Datensatz existiert. Comatic gibt eine Fehlermeldung aus, falls die Berechnung mit den gewählten Parametern nicht möglich ist.
Berechnungslogik: Falls ein Tarif sowohl einen fixen Steuerbetrag als auch einen Prozentsatz vorsieht, wendet Comatic automatisch den Wert an, der für den Mitarbeiter vorteilhafter (geringer) ausfällt.
