Jahres-Einstellungen

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Die Jahres-Einstellungen müssen für jedes Kalenderjahr einzeln erfasst werden. Bitte beachten Sie die folgenden Konfigurationsmöglichkeiten:


Stammdaten und Abrechnungsnummern

In den Feldern AHV-Abrechn.-Nr. und UV-Kundennr. hinterlegen Sie die Nummern, die Ihrem Unternehmen offiziell zugeteilt wurden. Diese erscheinen automatisch auf den entsprechenden AHV- und UV-Abrechnungen.

AHV-Pflicht und Rentenalter

Über die Felder Beginn AHV-Pflicht, Rentenalter (M) und Rentenalter (F) steuern Sie den Zeitraum der Beitragspflicht:

  • Eintritt: Erreicht ein Mitarbeiter das pflichtige Alter, werden ab dem Folgemonat automatisch AHV-Beiträge erhoben.

  • Rentenalter: Nach Erreichen des Rentenalters gilt ab dem Folgemonat ein Rentner-Freibetrag.

  • Freibetrag: Tragen Sie im Feld "Rentner-Freibeitrag" den jährlichen Freibetrag ein. Bis zu dieser Summe (monatlich pro rata angewendet) fallen für Rentner keine AHV-Beiträge an.

ALV-Berechnung und Höchstlöhne

Der AHV-Abzug erfolgt vom gesamten AHV-pflichtigen Lohn (Steuerung der Lohnarten unter Personal > Lohnarten). Die Abzüge für ALV1 und ALV2 basieren ebenfalls auf dieser Summe, unterliegen jedoch Höchstgrenzen:

  1. Übersteigt der Lohn den ALV1-Höchstlohn, berechnet Comatic automatisch den ALV2-Abzug.

  2. Lohnanteile oberhalb des ALV2-Höchstlohns sind beitragsfrei für die ALV, bleiben jedoch AHV-pflichtig.

ℹ️ Hinweis

Berechnungen erfolgen gemäss gesetzlicher Vorgaben immer pro rata. Dies kann zu monatlichen Ausgleichsbuchungen führen. Solche Differenzen lassen sich transparent im Lohnjournal nachvollziehen.

Unfallversicherung (NBUV)

In der rechten Tabelle erfassen Sie die Prozentsätze für den NBUV-Abzug:

  • Mehrere Sätze: Ergänzen Sie die Liste bei Bedarf um weitere UV-Codes (A–Z).

  • Betriebsteil: Geben Sie der Gruppe einen eindeutigen Namen (z. B. nach Abteilungen oder Geschlecht).

  • NBUV %: Hinterlegen Sie hier den für diese Gruppe geltenden Prozentsatz.


FAQ

Wie wird das Referenzalter der Frauen erhöht?

Das Referenzalter der Frauen wird ab dem 1. Januar 2025 schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht. Dies bedeutet, dass das Referenzalter um drei Monate pro Jahrgang erhöht wird:

Jahrgang

Referenzalter neu

Jahr

1960

64

2024

1961

64 Jahre und 3 Monate

2025-2026

1962

64 Jahre und 6 Monate

2026-2027

1963

64 Jahre und 9 Monate

2027-2028

1964

65 Jahre

2029

Was ist der Freibetrag für erwerbstätige Altersrentner/innen?

Für Arbeitnehmende im Rentenalter gilt ein Freibetrag von 16 800 Franken im Jahr, auf dem keine Beiträge zu bezahlen sind. Nur jener Teil des Erwerbseinkommens, der den Freibetrag übersteigt, ist beitragspflichtig. Arbeitet jemand für mehrere Arbeitgebende, gilt der Freibetrag für jedes einzelne Arbeitsverhältnis.

ℹ️ Hinweis - Freiwilliger Verzicht auf den Freibetrag

Arbeitnehmende können auf die Anwendung des Freibetrags verzichten, um auf ihrem gesamten Einkommen Beiträge zu entrichten. Dadurch kann unter Umständen der Rentenanspruch erhöht werden, entweder durch das Füllen von Beitrags- und Versicherungslücken oder durch die Erhöhung des massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommens.